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Hausordnung


Präambel: Für das Gelingen der Schulgemeinschaft des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums Bautzen tragen wir alle Verantwortung. Deshalb sind Grundsätze menschlichen Zusammenlebens wie gegenseitige Achtung, Respekt, Rücksichtnahme, ein höfliches Miteinander von Lehrkräften, Schüler/innen, Mitarbeiter/innen und Eltern sowie die Einhaltung bestimmter Regeln geboten. So verurteilen wir jegliche körperliche Gewalt, verletzende Äußerungen und Gesten sowie das Beschädigen fremden Eigentums. Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille sind für den guten Umgang miteinander entscheidend. Durch unser Verhalten in der Öffentlichkeit bewahren wir den guten Ruf unserer Schule.

Hausordnung
des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums Bautzen
gültig ab 02.12.2024

1. Betreten und Verlassen der Schule

1.1 Die Schulgebäude und die allgemeinen Klassenräume stehen den Schüler/innen 15 Minuten vor Beginn der 1. Stunde zur Verfügung. Die Fachräume unterliegen einer gesonderten Fachraumordnung.


1.2 Der Aufenthalt in den Schulhäusern und auf dem Schulgelände ist nur zum Unterricht oder genehmigten schulischen Veranstaltungen gestattet.


1.3 Bei unvorhergesehenem vorzeitigem Verlassen der Schule durch einzelne Schüler/innen hat eine Abmeldung im Sekretariat und bei der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer zu erfolgen.


2. Unterrichtszeiten und Pausen


2.1 Mit dem Stundenklingeln sind die Schüler/innen an ihren Plätzen im Unterrichtsraum und haben dafür gesorgt, dass die erforderlichen Unterrichtsmaterialien bereitliegen.


2.2 Falls 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch keine Lehrerin bzw. kein Lehrer anwesend ist, teilt dies die bzw. der Klassensprecher/in im Sekretariat bzw. im Lehrerzimmer mit.


2.3 Hofpausen werden nach einer gesondert bekannt gegebenen Regelung durchgeführt. Im Haus II begeben sich Schüler/innen der Klassenstufen 5-8 bei Hofpausen auf den Hof.


2.4 Die Schüler/innen der Klassenstufen 9 bis 12 dürfen in den Pausen von 11.00 bis 11.35 Uhr, von 13.10 Uhr bis 13.25 Uhr und in Freistunden zum Zwecke der Nahrungsaufnahme das Schulgelände verlassen. Um Unfallschutz zu gewähren, muss der alsbaldige Verzehr der Nahrungsmittel dazu dienen, die Lern- und Konzentrationsfähigkeit für den weiteren Unterricht zu erhalten.


2.5 Die Einnahme des Mittagessens im Haus II erfolgt in der Pause von 11.00 Uhr bis 11.35 Uhr.


2.6 Der Wechsel zwischen Haus I und Haus II hat nach den Bestimmungen der StVO zuerfolgen.

3. Allgemeine Verhaltensregeln


3.1 Niemand darf durch sein Verhalten andere belästigen, beleidigen, kränken, sich und andere gefährden oder Gewalt gegenüber anderen ausüben.


3.2 Jede/r Schüler/in ist für die Sauberkeit der Schulräume und der Schulgebäude mit verantwortlich.


3.3 Die Einrichtungs- und Unterrichtsgegenstände werden pfleglich behandelt. Bei
Beschädigungen wird umgehend die Lehrerin bzw. der Lehrer in Kenntnis gesetzt.


3.4 Für persönliche Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.


3.5 Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.


3.6 Auf dem Schulgelände ist das Fahren mit dem Fahrrad nicht gestattet. Alle Kraftfahrzeuge fahren im Schritttempo.


3.7 Bei Brand oder anderen Notsituationen tritt die Alarmordnung in Kraft. Flucht- und Rettungswege sind entsprechend freizuhalten und nicht anderweitig zu nutzen. Ranzen/Taschen dürfen nicht im Eingangsbereich bzw. an Fluchttüren abgelegt werden.


3.8 Während der Unterrichts- und Pausenzeiten bleiben Kommunikations- und
Informationsgeräte stummgeschaltet in den Schultaschen. Sie werden nur nach
Aufforderung durch die Lehrkraft im Unterricht benutzt. Die Nutzung in der Pause ist ab Jahrgangsstufe 11, das Anfertigen von Mitschriften mit digitalen Endgeräten ist ab Klassenstufe 9 erlaubt.


3.9 Schuleigene technische und digitale Geräte einschließlich Zubehör werden nur von der Lehrerin/dem Lehrer oder durch sie/ihn beauftragte Schüler/innen bedient.


3.10 Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen sowie von Alkohol und/oder illegaler Drogen einschließlich des Konsumierens vor und während der Schulzeit sowie schulischen Veranstaltungen sind strikt untersagt. Bei einem begründeten Verdacht sind Kontrollen durch die Lehrer /innen bzw. Schulleitung möglich.


3.11 Bekanntmachungen, Flugblätter, Werbematerialien, Unterschriftensammlungen und Zeitungen dürfen nur mit Genehmigung des Schulleiters/der Schulleiterin angebracht bzw. verteilt werden.


3.12 Das Philipp-Melanchthon-Gymnasium bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Aus diesem Grund ist es im Zuständigkeitsbereich des Gymnasiums untersagt, verfassungsfeindliche – wie z.B. antisemitische, nationalsozialistische, gewaltverherrlichende, ausländerfeindliche, fremdenfeindliche und / oder verfassungswidrige Äußerungen in Wort, Schrift und Bild zu tätigen.


3.14 Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss mit schulischen Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen gemäß Sächsischem Schulgesetz § 39 rechnen.

Strümpe
Amtierende Schulleiterin

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