Mitgliederbeauftragter
Der Mitgliederbeauftragte muss Vorstandsmitglied sein. Der Vorstand wählt ihn in geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode des Vorstandes. Ist der Mitgliederbeauftragte gewählt, wird dieser vom Vorstandsvorsitzenden ernannt.
Mitgliederbeauftragter seit dem 09. November 2018
Christopher Löbert Mitglied des Vorstandes
Absolvent, Abiturjahrgang 2014 Vermessungsingenieur (B. Eng.)
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Aufgaben
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Betreuung der Vereinsmitglieder in allen Angelegenheiten rund um die Mitgliedschaft
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Pflege der Mitgliederdatenbank des Vereins
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Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs zwischen Vereinsmitgliedern und Verein
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Bearbeitung von Aufnahmeanträgen und Kündigungen
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Entgegennahme und Bearbeitung von Härtefallanträgen i. S. d. Beitragsordnung
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Bearbeitung von Ausschlussverfahren gegen Vereinsmitglieder